ByteHiker
Nutzungsbedingungen für Veranstalter — ByteHiker
Version: 2026-10-11
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der ByteHiker-Plattform durch Veranstalter.
Anbieter ist:
Bytehiker UG (haftungsbeschränkt)
Pepperstr. 3
44329 Dortmund, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Dortmund, HRB 38870
E-Mail: info@bytehiker.de
Nachfolgend „ByteHiker“.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung als Verbraucher ist von diesen Bedingungen nicht umfasst.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
2. Registrierung und Vertragsschluss
Die Erstellung eines Veranstalterkontos ist kostenlos. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und ByteHiker die Registrierung durch Bereitstellung des Kontos bestätigt.
Die registrierende Person muss berechtigt sein, für den angegebenen Veranstalter zu handeln. Angaben zur Organisation, zu Kontaktpersonen und zur Abrechnung müssen vollständig und zutreffend sein und bei Änderungen aktualisiert werden.
Durch die kostenlose Registrierung allein werden keine kostenpflichtigen Leistungen bestellt. Kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten Aktivierung auf Grundlage der zuvor angezeigten und akzeptierten Preise.
3. Leistungen von ByteHiker
ByteHiker stellt eine technische Plattform zur Organisation und Begleitung von Veranstaltungen bereit. Je nach aktiviertem Leistungsumfang gehören hierzu insbesondere:
- Veranstaltungsverwaltung und Online-Anmeldung;
- Ticketverkauf und Bereitstellung von Tickets;
- Anbindung von Zahlungsdienstleistern;
- Buchungs- und Teilnehmerverwaltung;
- veranstaltungsbezogene Kommunikation;
- Check-in und Erfassung ausgegebener Zusatzleistungen;
- Auswertungen und Exporte;
- mobile Funktionen für Teilnehmende und Veranstaltungspersonal.
Der konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Aktivierung vereinbarten Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
App-, Karten-, Standort- und Trackingfunktionen stehen nur zur Verfügung, soweit sie Bestandteil des vereinbarten Angebots und für die jeweilige Veranstaltung freigeschaltet sind.
4. Verantwortung für Veranstaltungen
Der Veranstalter bleibt für die von ihm angebotenen Veranstaltungen verantwortlich. Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt zwischen dem Veranstalter und der buchenden Person zustande.
ByteHiker wird durch die Bereitstellung der Plattform weder Veranstalter noch Vertragspartner der Veranstaltungsteilnahme.
Der Veranstalter verantwortet insbesondere:
- die Richtigkeit von Veranstaltungsbeschreibungen, Preisen und Teilnehmerinformationen;
- die Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung;
- erforderliche Genehmigungen und Versicherungen;
- die rechtlichen Informationen und Bedingungen gegenüber Teilnehmenden;
- die Bearbeitung von Fragen, Beschwerden, Stornierungen und Erstattungen;
- die Erfüllung eigener steuerlicher und gesetzlicher Pflichten.
Die Verantwortung von ByteHiker für die eigenen vertraglichen Leistungen bleibt unberührt.
5. Kontozugänge und zulässige Nutzung
Der Veranstalter schützt seine Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung und vergibt Mitarbeiterzugänge entsprechend den jeweiligen Aufgaben und Berechtigungen.
Hinweise auf kompromittierte Zugangsdaten oder unberechtigte Zugriffe sind ByteHiker unverzüglich mitzuteilen.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Zugriffe auf fremde Daten, die Verbreitung von Schadsoftware, unerlaubte Werbenachrichten sowie Handlungen, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen.
Sicherheitsprüfungen mit möglichen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit ByteHiker.
6. Preise und Aktivierung kostenpflichtiger Leistungen
Für kostenpflichtige Leistungen gelten die dem Veranstalter vor der Aktivierung angezeigten und von ihm akzeptierten Preise oder ein individuell vereinbartes Angebot.
Vor dem Öffnen einer Veranstaltung für den Verkauf werden die dafür geltenden Preise zur Annahme bereitgestellt. Soweit bereits zuvor andere kostenpflichtige Funktionen genutzt werden können, ist deren Preisannahme vor der ersten kostenpflichtigen Nutzung erforderlich.
Die Preisvereinbarung bestimmt insbesondere:
- die berechneten Leistungen und Abrechnungseinheiten;
- feste und prozentuale Gebühren;
- enthaltene Kontingente und zusätzliche Nutzungskosten;
- etwaige Mindest- oder Höchstbeträge;
- die steuerliche Behandlung;
- die Auswirkungen von Stornierungen und Erstattungen auf Plattformgebühren.
Die akzeptierte Preisvereinbarung wird dem Veranstalter dauerhaft zugänglich gemacht oder in speicherbarer Form bereitgestellt.
Änderungen einer öffentlich angezeigten Preisliste ändern bereits vereinbarte Preise nicht automatisch. Änderungen bestehender Preisvereinbarungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
7. Abrechnung und Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nutzungsabhängige Leistungen monatlich abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Etwaige Mindestbeträge für die Rechnungsstellung und die Übertragung kleinerer Abrechnungsbeträge auf spätere Zeiträume ergeben sich aus der akzeptierten Preisvereinbarung.
Bei Fragen oder Einwendungen zu einer Rechnung kann sich der Veranstalter an info@bytehiker.de wenden. Gesetzliche Einwendungen und Rechte bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Zahlungsdienstleister und Teilnehmerzahlungen
Für Teilnehmerzahlungen kann der Veranstalter unterstützte Zahlungsdienstleister anbinden. Die Nutzung dieser Dienste richtet sich zusätzlich nach den jeweiligen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Zahlungsdienstleister.
Der Veranstalter ist für die erforderliche Freischaltung und Verifizierung seiner Zahlungskonten verantwortlich.
ByteHiker unterstützt die technische Zahlungsabwicklung. ByteHiker nimmt im Rahmen dieses Angebots keine Teilnehmergelder zur eigenen Verwahrung entgegen.
Gebühren des Zahlungsdienstleisters sind von ByteHiker-Plattformgebühren zu unterscheiden. Rückbuchungen, Zahlungsstreitigkeiten und Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Zahlungsdienstleistervereinbarung behandelt. ByteHiker unterstützt diese Vorgänge, soweit entsprechende Plattformfunktionen verfügbar sind.
9. Inhalte und Kommunikation
Der Veranstalter behält seine Rechte an hochgeladenen Inhalten, insbesondere Logos, Bildern, Texten und Streckendaten.
Er räumt ByteHiker die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere die Speicherung, technische Verarbeitung und Anzeige gegenüber den vorgesehenen Nutzern sowie den beauftragten Versand von Nachrichten.
Der Veranstalter stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und Inhalte sowie Empfängerdaten rechtmäßig verwenden darf.
Für Werbenachrichten müssen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abmeldungen und Widersprüche sind zu beachten. Die Bereitstellung einer Versandfunktion ersetzt diese Prüfung nicht.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden Datenschutzvorschriften.
Soweit ByteHiker personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese konkretisiert insbesondere Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter sowie Rückgabe und Löschung der Daten.
Der Veranstalter ist für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung und die erforderlichen Informationen gegenüber Teilnehmenden und Mitarbeitern verantwortlich. Dies gilt insbesondere für veranstaltungsbezogene Kommunikation sowie Standort- und Trackingfunktionen.
Soweit ByteHiker Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, insbesondere zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses, gelten die entsprechenden Datenschutzhinweise von ByteHiker.
Die Datenschutzerklärung dient der Information über die Datenverarbeitung. Ihre Bereitstellung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte Einwilligung.
11. Mobile Funktionen, Orientierung und Unterstützung
Der Veranstalter legt fest, welche Informationen und Funktionen für seine Veranstaltungen bereitgestellt werden. Zugriffsrechte von Mitarbeitern richten sich nach den zugewiesenen Berechtigungen.
Die Nutzbarkeit mobiler Funktionen kann unter anderem von Endgerät, Betriebssystem, Berechtigungen, Internetverbindung und Standortempfang abhängen.
Karten, Streckenanzeigen, Tracking und Hilfehinweise unterstützen die Veranstaltungsorganisation. Sie ersetzen keine erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, Rettungskonzepte oder öffentlichen Notrufdienste.
Die Bereitstellung dieser Funktionen beinhaltet keine Zusage einer ständigen Überwachung von Teilnehmenden oder einer automatischen Alarmierung von Rettungsdiensten.
12. Betrieb, Wartung und Support
ByteHiker erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt und trifft geeignete Maßnahmen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb.
Wartungsarbeiten und Sicherheitsupdates können vorübergehende Einschränkungen erforderlich machen. Planbare Arbeiten mit wesentlichen Auswirkungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
Störungen können über die bereitgestellten Supportwege oder an info@bytehiker.de gemeldet werden.
Bestimmte Verfügbarkeitsquoten, garantierte Reaktionszeiten oder ein durchgehender Bereitschaftsdienst gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Gesetzliche Ansprüche bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
13. Einschränkung und Sperrung
ByteHiker kann den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, insbesondere bei konkreten Sicherheitsgefahren, rechtswidriger Nutzung oder erheblichen Vertragsverletzungen.
Bei Zahlungsverzug kommt eine Einschränkung nach Mahnung, angemessener Nachfrist und vorheriger Ankündigung in Betracht.
Soweit eine sofortige Maßnahme nicht erforderlich ist, erhält der Veranstalter Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären oder die Ursache zu beseitigen. ByteHiker berücksichtigt bei Art und Umfang der Maßnahme insbesondere laufende Veranstaltungen und berechtigte Interessen von Teilnehmenden.
Eine Einschränkung kann zunächst einzelne Verwaltungsfunktionen betreffen. Eine weitergehende Sperrung kann auch Verkauf und App-Zugänge erfassen, soweit hierfür ein hinreichender Grund besteht.
ByteHiker informiert über Grund und Umfang der Maßnahme, soweit dies rechtlich zulässig ist und den Zweck einer Sicherheitsmaßnahme nicht gefährdet. Entfällt der Grund, wird die Einschränkung zeitnah aufgehoben.
14. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag über das kostenlose Veranstalterkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Der Veranstalter kann ihn jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail, kündigen.
Für aktivierte kostenpflichtige Leistungen gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Beendigungsregelungen. Die Kündigung des Kontos führt nicht automatisch zur Stornierung von Teilnehmerbuchungen oder zur Erstattung bereits entstandener Plattformgebühren.
ByteHiker kann das kostenlose Kontoverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Bereits verbindlich vereinbarte Leistungen bleiben hiervon unberührt, soweit keine gesonderte Beendigung zulässig ist.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Vor der Beendigung erhält der Veranstalter angemessene Gelegenheit, seine Daten über verfügbare Exportfunktionen oder nach Abstimmung mit ByteHiker zu sichern. Gesetzliche Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Behandlung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich ergänzend nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15. Haftung
ByteHiker haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ByteHiker bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO, bleiben unberührt.
Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ByteHiker.
16. Änderungen dieser Bedingungen
ByteHiker stellt geänderte Bedingungen mit einer eigenen Versionskennzeichnung bereit.
Soweit Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse gelten sollen, werden sie dem Veranstalter mitgeteilt und zur ausdrücklichen Annahme vorgelegt. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung.
Bis zu einer wirksamen Änderung gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Beendigungsrechte bleiben unberührt.
Änderungen der Datenschutzhinweise werden gesondert kommuniziert, soweit erforderlich. Sie stellen für sich genommen keine Änderung der vereinbarten Leistungen oder Preise dar.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dortmund ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, richtet sich deren Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.